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   FG Niedersachsen, 23.08.2000 - 3 K 64/96   

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https://dejure.org/2000,10447
FG Niedersachsen, 23.08.2000 - 3 K 64/96 (https://dejure.org/2000,10447)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.08.2000 - 3 K 64/96 (https://dejure.org/2000,10447)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. August 2000 - 3 K 64/96 (https://dejure.org/2000,10447)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Fremdvergleich von isolierten Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Steuerliche Anerkennung eines zwischen wirtschaftlich voneinander unabhängigen Angehörigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1; EStG § 12 Nr. 1; EStG § 12 Nr. 2
    Darlehensvertrag; Angehörige; Fremdvergleich; Isolierter Darlehensvertrag; Anschaffungsdarlehen - Der steuerlichen Anerkennung eines zwischen wirtschaftlich voneinander unabhängigen Angehörigen - hier: zum Erwerb von GmbH-Anteilen - gegebenen Anschaffungsdarlehens (sog. ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Der steuerlichen Anerkennung eines zwischen wirtschaftlich voneinander unabhängigen Angehörigen - hier: zum Erwerb von GmbH-Anteilen - gegebenen Anschaffungsdarlehens (sog. isolierter Darlehensvertrag) steht im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung nicht entgegen, dass ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 188
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 25.01.2000 - VIII R 50/97

    Partiarisches Darlehen zwischen Angehörigen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.08.2000 - 3 K 64/96
    Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Vertragsbeziehungen tatsächlich mit der Einkunftserzielung und nicht mit dem privaten Bereich i.S. von § 12 Nr. 1 und 2 EStG zusammenhängen (BFH-Urteile vom 29. Juni 1993 IX R 44/89, BFH/NV 1994, 460; vom 25. Januar 2000 VIII R 50/97, BStBl ll 2000 S. 393, jew. m.w.N.).

    Bei festverzinslichen Darlehen ist die Fremdüblichkeit grundsätzlich an Hand der Vereinbarung über die Laufzeit und Rückzahlbarkeit des Darlehens, der regelmäßigen Richtung der Zinsen sowie der Darlehensbesicherung zu überprüfen; jedoch kann im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung einzelnen dieser Beweisanzeichen ein unterschiedliches Gewicht beizumessen sein (BFH-Urteil vom 25. Januar 2000, a.a.O.).

    Insbesondere kommt hier den Modalitäten der Darlehenstilgung und der Bestellung von Sicherheiten ein erheblich geringere Bedeutung zu als der Abgrenzbarkeit zum in Wahrheit zinslosen Darlehen oder zur verschleierten Schenkung des Betrags (BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 150/85 BStBl II 1991 S. 838; BFH-Urteil vom 25. Januar 2000, a.a.O. m.w.N.).

    Nach der vorgenannten BFH-Rechtsprechung (BFH-Urteile vom 4. Juni 1991, a.a.O.; vom 25. Januar 2000, a.a.O.) steht das Fehlen dieser Vereinbarungen und insbesondere die fehlende Bindung der Kreditvergabe seitens des Angehörigen an eine Sicherheitengestellung seitens des Darlehensnehmers bei einem isolierten Darlehensvertrag - wie hier - der steuerlichen Anerkennung nicht entgegen.

  • BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85

    Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.08.2000 - 3 K 64/96
    Insbesondere kommt hier den Modalitäten der Darlehenstilgung und der Bestellung von Sicherheiten ein erheblich geringere Bedeutung zu als der Abgrenzbarkeit zum in Wahrheit zinslosen Darlehen oder zur verschleierten Schenkung des Betrags (BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 150/85 BStBl II 1991 S. 838; BFH-Urteil vom 25. Januar 2000, a.a.O. m.w.N.).

    Nach der vorgenannten BFH-Rechtsprechung (BFH-Urteile vom 4. Juni 1991, a.a.O.; vom 25. Januar 2000, a.a.O.) steht das Fehlen dieser Vereinbarungen und insbesondere die fehlende Bindung der Kreditvergabe seitens des Angehörigen an eine Sicherheitengestellung seitens des Darlehensnehmers bei einem isolierten Darlehensvertrag - wie hier - der steuerlichen Anerkennung nicht entgegen.

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.08.2000 - 3 K 64/96
    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - (z.B. Beschluss vom 7. November 1995 - 2. BvR 802/90 BStBl II 1996 S. 34) hält der BFH (z.B. Urteil vom 20. Januar 2000, a.a.O.) bezüglich des Fremdvergleichs bei Verträgen unter Angehörigen eine Gesamtwürdigung für geboten.
  • BFH, 29.10.1997 - I R 24/97

    VGA bei Darlehensverträgen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.08.2000 - 3 K 64/96
    Vielmehr sind einzelne Kriterien des Fremdvergleichs im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine privat veranlasste Vereinbarung zulassen (z.B. BFH-Urteile vom 17. Februar 1998 IX R 30/96, BStBl II 1998 S. 349; vom 29. Oktober 1997 I R 24/97 BStBl II 1998 S. 573).
  • BFH, 17.02.1998 - IX R 30/96

    Nebenkosten bei Mietvertrag mit Angehörigen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.08.2000 - 3 K 64/96
    Vielmehr sind einzelne Kriterien des Fremdvergleichs im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine privat veranlasste Vereinbarung zulassen (z.B. BFH-Urteile vom 17. Februar 1998 IX R 30/96, BStBl II 1998 S. 349; vom 29. Oktober 1997 I R 24/97 BStBl II 1998 S. 573).
  • BFH, 21.07.1981 - VIII R 154/76

    Schuldzinsen für mit Kredit erworbene Aktien sind in vollem Umfang

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.08.2000 - 3 K 64/96
    Schuldzinsen für einen Kredit zur Anschaffung von GmbH-Anteilen sind Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn auf Dauer gesehen ein Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben erwartet werden kann (Bundesfinanzhof (BFH-)Urteil vom 21. Juli 1981 VIII R 154/76 Bundessteuerblatt - BStBl - ll 1982 S. 37; Schmidt, Einkommensteuergesetz - EStG -, 19. Aufl. 2000 § 20 Rz. 230).
  • BFH, 29.06.1993 - IX R 44/89

    Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauches nach unentgeltlicher Grundstücksübertragung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.08.2000 - 3 K 64/96
    Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Vertragsbeziehungen tatsächlich mit der Einkunftserzielung und nicht mit dem privaten Bereich i.S. von § 12 Nr. 1 und 2 EStG zusammenhängen (BFH-Urteile vom 29. Juni 1993 IX R 44/89, BFH/NV 1994, 460; vom 25. Januar 2000 VIII R 50/97, BStBl ll 2000 S. 393, jew. m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 28.06.2005 - 13 K 327/04

    Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen; Fremdvergleich bei

    Die Kläger verwiesen außerdem auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 23. August 2000 3 K 64/96 (EFG 2002, 188) und auf das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 24. November 2004 13 K 75/04 (DStRE 2005 S. 248).

    Soweit sich die Kläger auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 23. August 2000 (3 K 64/96, EFG 2002, 188) berufen, greift dieser Einwand schon deshalb nicht durch, weil dieses Urteil durch den BFH am 9. Oktober 2001 aufgehoben worden ist (BFH-Urteil vom 9. Oktober 2001 VIII R 5/01, BFH/NV 2002, 334).

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